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Das französische Militär und die Polzei
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Das französische Militär und die Polzei

Militär und Polzei in Frankreich



Militär



Die französischen Streitkräfte (französisch Forces armées françaises, auch Armée française) sind das Militär der Französischen Republik und zählen zu den schlagkräftigsten der Welt. Der französische Staatspräsident ist mit dem Titel „chef des armées“ Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er stellt die oberste Behörde für militärische Angelegenheiten dar und ist der einzige, der einen nuklearen Angriff anordnen kann. Seit Juni 2009 ist Frankreich wieder Vollmitglied der NATO, nachdem es sich 1966 aus der militärischen Struktur des Bündnisses zurückgezogen hatte. Die französischen Streitkräfte sind nach den Streitkräften der Vereinigten Staaten und den Türkischen Streitkräften zahlenmäßig die drittgrößte Streitmacht innerhalb der NATO. Der französische Verteidigungsetat war 2009 der dritthöchste, 2013 nur noch der fünfthöchste der Welt.

Zur Gesamtstärke der französischen Streitkräfte zählt die Gendarmerie nationale mit ihren rund 100.000 Angehörigen und auch traditionell die Berufsfeuerwehr von Paris (gehört zur Pioniertruppe) und die Berufsfeuerwehr von Marseille (gehört zur Marine). Effektiv gesehen verfügte Frankreich im Jahr 2009 über rund 245.000 Soldaten im eigentlichen Sinn.

Der Auftrag der französischen Streitkräfte besteht im weitesten Sinne in der Sicherung der nationalen Unabhängigkeit. Der Artikel 1111-1 des französischen Code de la défense[8] benannte von 1959 bis 2009[9] den Auftrag folgendermaßen:

« La défense a pour objet d’assurer en tout temps, en toutes circonstances et contre toutes les formes d’agression, la sécurité et l’intégrité du territoire, ainsi que la vie de la population. Elle pourvoit de même au respect des alliances, traités et accords internationaux. »

„Die [nationale] Verteidigung hat das Ziel, jederzeit, unter allen Umständen und gegen jede Art der Aggression die Sicherheit und die Integrität des Territoriums sowie das Leben der Bevölkerung zu sichern. Sie gewährleistet ebenso den Respekt vor internationalen Bündnissen, Verträgen und Übereinkommen.“


Polizei



In Frankreich werden die Aufgaben der Polizei durch drei Behörden erfüllt. Auf nationaler Ebene gibt es zum einen die Police nationale (Nationalpolizei), die dem Innenministerium untersteht. Dann gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie nationale, für die sowohl das Verteidigungssystem- auch auch das Innenminesterium verantwortlich sind. Und auf kommunaler Ebene durch die den Bürgermeisterun unterstellte municipale (Gemeindepolizei) ergänz die nationalen Institutionen. In ländlichen Gemeinden gibt es oft Gardes champêtres (Feldhüter), welche hauptsächlich für den Feldschutz und den Umweltschutz zuständig sind. Die Polizeien der Gemeinden haben nur eingeschränkte Rechte und dürfen in der Regel nur Ortsrecht und die Einhaltung von Verkehrsvorschriften überwachen. Daneben unterstützen sie die für das jeweilige Gebiet zuständige nationale Polizeibehörde (Gendarmerie oder Police nationale). Oft tragen die Beamten der Gemeindepolizei keine Waffe.

Die Gendarmerie ist für ländliche Gebiete und Kleinstädte bis zu einer Größe von ca. 16.000 Einwohnern zuständig. Für städtische Gebiete ist die Polizei zuständig.

Die beiden Behörden Gendarmerie und Polizei haben jedoch auf mehreren Bereichen klar abgegrenzte Kompetenzbereiche:
- Polizei: Fremden- und Grenzpolizei
- Gendarmerie: Angelegenheiten, die das Militär betreffen, Polizeiaufgaben auf See, Aufgaben auf Flugplätzen und Garde républicaine

Ferner war die Polizei bis 1984 für Rettungsdienst und Krankentransport zuständig (Police secours). Danach wurden diese Bereiche auf die Feuerwehren übertragen. Die Bergrettung ist jedoch Teil der Gendarmerie (Peloton de gendarmerie de haute montagne) und auch bei der den Compagnies Républicaines de Sécurité angesiedelt.

Die Nationalpolizei unterteilt sich wieder in die Police administrative (entspricht ungefähr der Schutzpolizei, jedoch mit eingeschränkten Vollzugsrechten) und die Police judiciaire (Kriminalpolizei).